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Preisliste für die Gepäcksaufbewahrung:

   

Übliches Handgepäck bis max. 15 kg:(Taschen, Rucksäcke usw.)

25,- Kè pro angefangenen Tag
 
Andere Gegenstände:
(Fahrräder, Gepäck über 15 kg usw.)

35,- Kè pro angefangenen Tag

 

Übergabe der Gepäcksstücke in der Gepäcksaufbewahrung:

In der Gepäcksaufbewahrung nehmen wir leicht transportierbare Gegenstände in Empfang, die weder Menschen noch Anlagen verletzen bzw. beschädigen, oder verschmutzen oder andere aufbewahrte Objekte beschädigen können. Je nach Kapazität übernehmen wir auch Fahrräder, Kinderwägen usw. in unserer Gepäcksaufbewahrung.

Im Fall der Erschöpfung der Kapazität oder wenn es technisch nicht anders möglich ist, ist unser Mitarbeiter berechtigt, die Übernahme weiterer Objekte in der Gepäcksaufbewahrung abzulehnen.

Als Beleg über die Übernahme eines Objektes in die Gepäcksaufbewahrung dient der ausgestellte Gepäcksaufbewahrungsschein. Derjenige, der die Objekte aufbewahren lässt, ist verpflichtet, sich bei Übernahme des Gepäcksaufbewahrungsscheins von der Richtigkeit der in ihm angeführten Daten zu überzeugen. Auf eine spätere Reklamation kann nicht Rücksicht genommen werden. Derjenige, welcher sein Gepäck aufbewahren lässt, schützt den Gepäcksaufbewahrungsschein im eigenen Interesse vor Beschädigung oder Verlust.

 
Ausgabe der aufbewahrten Objekte:

Unser Angestellter übergibt dem Besitzer das aufbewahrte Objekt nach Vorlage des Gepäcksaufbewahrungsscheins und nach Bezahlung der Aufbewahrungsgebühr für die gesamte Aufbewahrungsdauer. Der die Gegenstände aushändigende Angestellte ist nicht verpflichtet zu untersuchen, ob die Person, welche den Gepäcksaufbewahrungsschein vorlegt, zur Übernahme der aufbewahrten Gegenstände berechtigt ist.

Aufbewahrungsdauer:
Bei uns können Sie ihr Gepäck bzw. andere Gegenstände für die Dauer von maximal einem Jahr zur Aufbewahrung abgegen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht abgeholte Gegenstände auf Kosten dessen, der die Objekte bei uns zur Einlagerung abgab, an die am Gepäcksaufbewahrungsschein angeführte Adresse geschickt werden.

Sollten eingelagerte Objekte Anzeichen aufweisen, die zur Vermutung Anlass geben, dass deren Inhalt im Begriff ist, zu verderben oder zu verwesen, so kann der Inhalt (oder ein Teil davon), der diesem Prozess zu unterliegen scheint, nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden auf Kosten des Gepäcksaufbewahrers liquidiert werden.

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