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Preisliste für die
Gepäcksaufbewahrung: |
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Übliches Handgepäck bis
max. 15 kg:(Taschen,
Rucksäcke usw.) |
25,- Kè pro angefangenen
Tag |
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Andere Gegenstände:
(Fahrräder, Gepäck über
15 kg usw.) |
35,- Kè pro angefangenen
Tag |
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Übergabe der
Gepäcksstücke in der
Gepäcksaufbewahrung: |
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In der
Gepäcksaufbewahrung
nehmen wir leicht
transportierbare
Gegenstände in
Empfang, die weder
Menschen noch
Anlagen verletzen
bzw. beschädigen,
oder verschmutzen
oder andere
aufbewahrte Objekte
beschädigen können.
Je nach Kapazität
übernehmen wir auch
Fahrräder,
Kinderwägen usw. in
unserer
Gepäcksaufbewahrung.
Im Fall der
Erschöpfung der
Kapazität oder wenn
es technisch nicht
anders möglich ist,
ist unser
Mitarbeiter
berechtigt, die
Übernahme weiterer
Objekte in der
Gepäcksaufbewahrung
abzulehnen.
Als Beleg über die
Übernahme eines
Objektes in die
Gepäcksaufbewahrung
dient der
ausgestellte
Gepäcksaufbewahrungsschein.
Derjenige, der die
Objekte aufbewahren
lässt, ist
verpflichtet, sich
bei Übernahme des
Gepäcksaufbewahrungsscheins
von der Richtigkeit
der in ihm
angeführten Daten zu
überzeugen. Auf eine
spätere Reklamation
kann nicht Rücksicht
genommen werden.
Derjenige, welcher
sein Gepäck
aufbewahren lässt,
schützt den
Gepäcksaufbewahrungsschein
im eigenen Interesse
vor Beschädigung
oder Verlust.
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Ausgabe der aufbewahrten
Objekte: |
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Unser Angestellter
übergibt dem Besitzer
das aufbewahrte Objekt
nach Vorlage des
Gepäcksaufbewahrungsscheins
und nach Bezahlung der
Aufbewahrungsgebühr für
die gesamte
Aufbewahrungsdauer. Der
die Gegenstände
aushändigende
Angestellte ist nicht
verpflichtet zu
untersuchen, ob die
Person, welche den
Gepäcksaufbewahrungsschein
vorlegt, zur Übernahme
der aufbewahrten
Gegenstände berechtigt
ist.
Aufbewahrungsdauer:
Bei uns können Sie
ihr Gepäck bzw. andere
Gegenstände für die
Dauer von maximal einem
Jahr zur Aufbewahrung
abgegen. Nach Ablauf
dieser Frist können
nicht abgeholte
Gegenstände auf Kosten
dessen, der die Objekte
bei uns zur Einlagerung
abgab, an die am
Gepäcksaufbewahrungsschein
angeführte Adresse
geschickt werden.
Sollten eingelagerte
Objekte Anzeichen
aufweisen, die zur
Vermutung Anlass geben,
dass deren Inhalt im
Begriff ist, zu
verderben oder zu
verwesen, so kann der
Inhalt (oder ein Teil
davon), der diesem
Prozess zu unterliegen
scheint, nach Ablauf
einer Frist von 48
Stunden auf Kosten des
Gepäcksaufbewahrers
liquidiert werden.
Hinauf...
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